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Das Design Atelier in Swisttal

Wombart
Wombart - Mediengestaltung und Webdesign

Wombart bietet Bildbearbeitung, Grafik, Corporate Design, Logo Entwicklung, Visitenkarten Gestaltung, Flyer, Werbung, Multimedia, Layout, Art, Druck, Illustration, Vektor Grafik, Marketingmedia, Printmedia, Photography, Fotografie und Hochzeitfotografie, Composings, Freisteller, Haar-Retusche, Fell-Retusche.

Wombart Atelier Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. 1.Geltungsbereich
    • 1.1Für alle Angebote und Leistungen des Wombart Ateliers gelten ausschließlich nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
    • 1.2Gleichermaßen gelten sie für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn nicht in jedem Einzelfall auf sie hingewiesen wird.
    • 1.3Abweichende Bedingungen oder Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Wombart Atelier hat ausdrücklich ihrer Geltung in schriftlicher Form zugestimmt.
    • 1.4„Werke“ im Sinne dieser AGB sind alle persönlichen, geistigen Schöpfungen des Wombart Ateliers, ausnahmslos in welchem Medium und in welcher technischen Form sie erstellt wurden oder vorliegen.
  2. 2.Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
    • 2.1Alle Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Wombart Atelier überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Ohne Sondervereinbarung wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen.
    • 2.2Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur nach Zustimmung des Wombart Ateliers in schriftlicher Form gestattet.
    • 2.3Alle Nutzungsrechte gehen an den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
    • 2.4Für die Galeriebilder wird nach Vereinbarung das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (Wartezimmer, Büroräume etc.) eingeräumt. Verbreitung, Vermietung, Reproduktion oder sonstige analoge und digitale Verwertung sind nicht gestattet. Der Auftraggeber darf allerdings das Galeriebild weiterverkaufen.
    • 2.5Sonstige kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nur nach Vereinbarung in schriftlicher Form gestattet.
    • 2.6Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Konzept vom Wombart Atelier vorgeführte kreativen Ideen nur im Rahmen des später abzuschließenden Hauptvertrages zu nutzen, zu verwerten bzw. verwerten zu lassen. Das Konzept untersteht, soweit seine grafischen und sprachlichen Teile die Gestaltungshöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechts und ihre weitere Verwertung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Wombart Ateliers gestattet.
    • 2.7Der Auftraggeber haftet dem Wombart Atelier für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für die Nutzung angemessenen Honorars.
    • 2.8Mit der Übergabe an Wombart Atelier eines fremden Arbeitsmaterials sichert der Auftraggeber eindeutig zu, dass er die Urheberrechte an dem zur Verfügung gestellten Material besitzt oder nötige Nutzungsrechte käuflich erworben hat.
    • 2.9Der Auftraggeber ist in vollem Umfang verantwortlich und haftbar für einen Schaden, welcher sich im Fall einer Urheberrechtsverletzung durch das zur Verfügung gestellte Material ergibt. Sämtliche Schadensersatzansprüche und Klagen gegen Wombart Atelier sind in dem Fall gegenstandslos.
    • 2.10Wombart Atelier behält sich vor, eigene Werke als Referenz im Rahmen seiner Eigenwerbung zu nutzen. Der Auftraggeber kann das ausschließliche (exklusive) Nutzungsrecht erwerben und wird damit berechtigt das Werk unter Ausschluss von dritten Personen zu nutzen. In solchem Fall und nur mit schriftlichem Hinweis des Auftraggebers wird das Wombart Atelier auf Nutzung im Referenzrahmen verzichten.
    • 2.11Vor eventueller Veröffentlichung der Referenzen in sozialen Medien wird der Auftraggeber, auch ohne Erwerb des ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechts, schriftlich um Zustimmung gefragt. Sein Widerspruch wird respektiert.
  3. 3.Wiederruf und Stornierung
    • 3.1Wombart Atelier bietet kreative Tätigkeiten (Werke), die grundsätzlich nicht im Fernabsatz bestellbar sind. Für diese Verträge gelten gesetzliche Regelungen aus dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).
    • 3.2Bei einer telefonischer Auftragserteilung besteht für alle individuell angefertigte Produkte (wie z.B. Galeriebilder oder Fotografie-Abzüge) kein Widerrufsrecht nach § 312 g Abs. 2 Nr. 1 ABGB.
    • 3.3Sofern sich die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber als unzumutbar erweist oder verstößt der Auftraggeber gegen hier aufgelisteten Geschäftsbedingungen, behält sich das Wombart Atelier vor, durch schriftliche oder mündliche Übereinkunft, von dem Vertrag zurückzutreten. Die bereits erbrachten Teilleistungen werden dem Auftraggeber übergeben und nach dem im Angebot festgehaltenen Aufwand vergütet. Im Fall, dass noch keine Leistung erbracht worden ist, endet die Kooperation ohne Anspruch des Auftraggebers auf weitere Leistungen und Schadenersatz.
    • 3.4Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich Abnahmeverweigerung erklärt, kann das Wombart Atelier vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern.
    • 3.5Wenn der Auftraggeber fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 (vierzehn) Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Werkvertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten verstößt oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und er keine Vorauszahlungen leistet, ist das Wombart Atelier berechtigt den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
    • 3.6Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann das Wombart Atelier einen höheren tatsächlichen Schaden geltend machen und 20% des Verkaufspreises für die Bearbeitung des Vertrages und entgangenen Gewinn fordern. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schaden vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen des Wombart Ateliers sind ohne Abzug bei Erhalt der Rechnung zu begleichen.
    • 3.7Sollte das Wombart Atelier auf Grund einer Arbeitsunfähigkeit oder aus einem anderen triftigen Grund den Auftrag nicht in der vereinbarten Zeit ausführen können und gerät somit in Lieferverzug, wird der Auftraggeber über die voraussichtliche Verzögerung informiert. Sollte die Verzögerung länger als 14 Tage andauern, hat der Auftraggeber das Recht vom Auftrag zurückzutreten. Bereits vergütete und nicht erbrachte Leistungen werden von Wombart Atelier zurückerstattet.
  4. 4.Angebot, Auftragsabwicklung und Vergütung
    • 4.1Alle schriftliche oder mündliche Angebote, sowie auch alle Preisangaben in Angeboten des Wombart Ateliers erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich.
    • 4.2Ein Vertrag mit dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn Wombart Atelier eine schriftliche Auftragsbetätigung der Bestellung erteilt beziehungsweise eine Leistung annimmt oder liefert.
    • 4.3Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich im Vorfeld aus der schriftlichen Aufgabenstellung im Briefing-Protokoll und endgültig aus der Leistungsbeschreibung im Werkvertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen schriftlicher Bestätigung durch Wombart Atelier.
    • 4.4Eventueller Bedarf an Produkt oder Sonderdienstleistung externer Natur, der erst während der Auftragsbearbeitung auftritt, wird entweder direkt vom Auftraggeber gedeckt und an Wombart Atelier weitergegeben oder nach Absprache vom Wombart Atelier gedeckt und zusätzlich berechnet.
    • 4.5Alle Lieferkosten, Bild- oder Softwarelizenzen, Druck- und sonstige zusätzliche Kosten sowie nach Absprache auch Reise- und Unterbringungskosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers
    • 4.6Für die Herstellung der Galeriebilder und Fotos gilt die vereinbarte Vergütung. Diese Vergütung versteht sich bei Endverbrauchern inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
    • 4.7Bei weiteren kreativen Leistungen richten sich die Preise nach dem Stundensatz.
  5. 5.Gestaltungsprozesse und Korrekturen
    • 5.1Wenn der Auftraggeber seine Vorstellung zum finalen Erscheinungsbild des Werkes nicht strikt definiert, besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit des Wombart Ateliers.
    • 5.2Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die vom Wombart Atelier genannten Abgabetermine und Lieferfristen nur annähernd. Sie werden nach Möglichkeit eingehalten, allerdings bei rechtzeitiger Lieferung allen vom Auftraggeber zu schaffenden Leistungsvoraussetzungen und benötigter Leistungen eventueller Drittanbieter.
    • 5.3Lieferfristen beginnen mit der Auftragsbetätigung der Bestellung, allerdings nicht bevor der Auftraggeber eventuelle Mitwirkungspflichten (wie z.B. Bereitstellung von Informationsmaterial, Beschaffung von Unterlagen und Freigaben etc.) ordnungsgemäß erfüllt hat sowie nicht vor Eingang einer Zahlung, welche vereinbarungsgemäß vor Auslieferung fällig ist.
    • 5.4Bei pauschaler Vergütung eines Werkes stehen dem Auftraggeber, ab Erhalt des ersten Entwurfes, zwei inhaltliche Korrekturprozesse zu. Während dieser Prozesse werden nach Möglichkeit die Änderungswünsche des Auftraggebers berücksichtigt. Weitere Korrekturprozesse werden mit gültigen Stundensatz als zusätzlicher zeitlicher Aufwand in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber getragen.
    • 5.5Bei den, nach dem Stundensatz berechneten Werken, werden alle Korrekturen nach zeitlichem Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und von ihm getragen.
    • 5.6Insofern dem Auftraggeber keine Nachteile entstehen, liegt es im Wombart Atelier Ermessen welche Hard- und Software, sowie welche Technik zur Finalisierung des Auftrages verwendet wird.
    • 5.7Wombart Atelier ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
    • 5.8Wombart Atelier ist berechtigt aber nicht verpflichtet im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers den Erwerb von Fotos, Bildern oder Grafiken sowie Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, Bilderrahmen oder Einrahmungen Dritter zu erteilen, wenn dieser bei der Auftragserteilung nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wurde. Wombart Atelier ist dabei berechtigt, branchenübliche Geschäftsbedingungen zu Lasten des Auftraggebers zu akzeptieren. Der Auftraggeber erteilt hiermit eine entsprechende Vollmacht.
  6. 6.Entwicklung einer Website
    • 6.1Die Entwicklung einer Website wird in zwei Prozessen durgeführt – Gestaltung und Codierung:
    • bulletIm Gestaltungsprozess wird die Seite nach den Vorgaben des Auftraggebers mit Berücksichtigung seines Corporate Designs visualisiert und zur Bewertung in Bilddateien präsentiert. Der Prozess umfasst Erscheinungsbild der kompletten Benutzeroberfläche samt Navigationsstruktur und Bedienungselementen der Seite.
    • bulletIm Codierungsprozess wird die Webseite in gängigem HTML- und CSS-Code oder als Theme für ein CMS (Content Management System) bedienbar gemacht. Bei komplexen Abläufen, die zusätzliche Programmierung in Javascript und/oder PHP benötigen, wird der Codierungsprozess in Zusammenarbeit mit dritten Dienstleistern durgeführt.
    • 6.2Nach Abnahme des Gestaltungsprozesses, werden keine abweichenden Änderungswünsche berücksichtigt. Sollten dennoch nach Beginn des Codierungsprozesses weitere Änderungswünsche eingereicht werden, werden sie mit gültigen Stundensatz als zusätzlicher zeitlicher Aufwand in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber getragen.
    • 6.3Alle Fehldarstellungen oder funktionelle Fehler der Webseite sind vom Auftraggeber unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 (acht) Tagen nach ihrer Veröffentlichung schriftlich geltend zu machen. Nach Verstreichen dieser Frist gelten die Webseiten als mängelfrei abgenommen.
    • 6.4Die fertiggestellten Webseiten sind für moderne Browsern optimiert. Es wird keine Garantie und Gewährleistung für ihre Funktionsweise in veralteten Webbrowser-Versionen wie z.B. Internet Explorer 8 abwärts.
  7. 7.Galeriebilder
    • 7.1Wombart Atelier weist vorab auf folgendes hin:
    • bulletFotografien sind stets von Umwelteinflüssen abhängig und ihre Anmutung und Farbigkeit kann sich verändern.
    • bulletFotografien, Kaschierungen und Rahmen sollten, weder ganz noch in Teilen, keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden.
    • bulletSie dürfen nicht unmittelbar über Heizungen hängen.
    • bulletSie sind nicht für Kellerräume, Bäder, Küchen und den Außenraum geeignet und sollten nicht über das Niveau normaler Wohnräume übersteigender Luftfeuchtigkeit ausgesetzt werden.
    • bulletKaschierungen mit UV-Schutzfolie oder Acrylglas und Holzrahmen sind kratz- und fleckempfindlich und sollten daher mit großen Sorgfalt behandelt werden.
    • 7.2Separate Nutzungsrechte wurden in Ziffer 2.5 erfasst.
    • 7.3Wiederruf für individuelle Produkte ist ausgeschlossen und wurde in Ziffer 3.2 erfasst.
  8. 8.Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkung
    • 8.1Wombart Atelier verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und ihm vom Auftraggeber überlassene Vorlagen und Datenträger sorgfältig zu behandeln.
    • 8.2Wombart Atelier haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung (Kardinalpflichten) sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus auch für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie dem Produkthaftungsgesetz.
    • 8.3Für Schäden, die nicht von Ziffer 6.2 erfasst werden und die schuldhaft durch das Verhalten der gesetzlichen Vertreter des Wombart Ateliers verursacht wurden, haftet Wombart Ateliers der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden.
    • 8.4Wombart Atelier übernimmt keine Haftung für grammatische, stilistische und inhaltliche Fehler in den Texten, Bildern und sonstigen Materialien, die vom Auftraggeber übermittelt wurden oder die sich in vom Wombart Atelier angefertigten Werken befinden und vom Auftraggeber freigegeben wurden.
    • 8.5Alle Leistungen des Wombart Ateliers samt Skizzen, Reinzeichnungen, Entwürfe, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien, sowie Beanstandungen gleich welcher Art sind vom Auftraggeber auf auffällige Mängel zu überprüfen und unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der finalen Ablieferung des Werkes schriftlich geltend zu machen.
    • 8.6Nach Verstreichen der Frist von 8 (acht) Tagen ab der finalen Ablieferung gelten die Werke als mängelfrei abgenommen. Alle späteren Korrekturen werden als zusätzlicher zeitlicher Aufwand in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber getragen. Sämtliche Schadensersatzansprüche und die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist ausgeschlossen.
    • 8.7Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere urheber-, marken-und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zählt zur Obliegenheiten des Auftraggebers. Das Wombart Atelier ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet und haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden.
    • 8.8Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab der finalen Ablieferung. Das Recht zum Rückgriff (Regress) gegenüber dem Wombart Atelier gemäß § 933b Abs. 1 ABGB erlischt ein Jahr nach der finalen Ablieferung.
    • 8.9Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
    • 8.10Wombart Atelier haftet nicht für Leistungen Dritter, die gemäß Ziff. 5.8. im Namen des Auftraggebers beauftragt wurden oder die, das Wombart Atelier lediglich vermittelt hat. Dies gilt insbesondere für die Leistungen von Druckereien, Einrahmungen und Hersteller oder Dienstleister, die das Produkt oder die Software bereitgestellt haben. Derartige Leistungen werden vom Wombart Atelier grundsätzlich nur vermittelt. Der Vertrag kommt direkt mit dem jeweiligen Dritten und dem Auftraggeber zustande und gegenüber den jeweiligen Dritten hat der Auftraggeber seine Ansprüche geltend zu machen.
  9. 9.Zahlungen
    • 9.1Preise für Galeriebilder sind Bruttopreise und verstehen sich bei Endverbrauchern inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Andere, vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die geltende Mehrwertsteuer hinzukommt.
    • 9.2Rechnungen des Wombart Ateliers sind vor Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
    • 9.3Bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtrechnung oder kompletten Teilrechnungen bleiben alle angeforderten Werke Eigentum des Wombart Ateliers.
    • 9.4Erstellung der Konzepte, Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Kopien oder elektronischen Dateien noch vor Abschluss des Hauptvertrages, ist zahlungspflichtig, es sei denn dies wurde zuvor schriftlich anders vereinbart.
    • 9.5Alle auf Basis des Briefing-Protokolls erstellten Entwürfe sind zahlungspflichtig. Auch die, die nicht exakt der Vorstellung des Auftraggebers entsprechen.
    • 9.6Bei Sondervereinbarungen wie Monats- oder Daueraufträge verfallen die eventuell freiverbleibenden Stunden und werden nicht mit Folgemonat verrechnet. Die bereits erbrachten Zahlungen werden nicht zurückerstattet.
  10. 10.Schlussbestimmungen
    • 10.1Der Erfüllungsort ist Bonn.
    • 10.2Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle in dieser AGB nicht geregelten Bedingungen, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
    • 10.3Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB nichtig bzw. unwirksam sein oder den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Form widersprechen, bleiben die restlichen Bestimmungen davon in ihrer Wirksamkeit unberührt.
    • 10.4Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

Diese AGB gelten ab dem 01.03.2023. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.